Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100039_304357206

    Beschreibung

    Öffentliche Einrichtungen werden turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass sie mutwillig zerstört, sowie durch einen technischen Defekt oder Abnutzung beschädigt werden. Bürgerinnen und Bürger können derartige Mängel melden. Dies umfasst unter anderem die Meldung und Schadenbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen, die Beseitigung von Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen, die Behebung von Störungen der Straßenbeleuchtung, von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, von öffentlichen Uhren und die Entfernung von Graffiti. Die Mängelmeldung kann sich ebenfalls auf die Beseitigung von Straßenschäden aller Art außerorts und innerorts beziehen, aber auch Aspekte wie die "wilde“ Ablagerung von Müll oder Stromausfälle umfassen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Tiefbau - 5.1

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bischofstraße 7

    54311 Trierweiler

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baum, Baumschutzsatzung, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Ausnahmeregelung, Baumschnitt, Genehmigung, Baumrückschnitt, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)