Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienst
OZG_Grabmalgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, Ebene 2
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 2.3 Umwelt, Friedhöfe, Bauhöfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Sophie Elting
Gabriele Heidrich
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Gebäude: Rathaus-Neubau, 2. Ebene
Telefon Festnetz: 02602 126-352
Fax: 02602 126-297
E-Mail: gheidrich@montabaur.de
Internet
Weitere Informationen
Landespflege, öffentliche Einrichtungen, Friedhöfe, Bestattungen, Kinderspielplätze, öffentliche Einrichtungen, Winterdienst, Landespflegerische Ausgleichsflächen, Gewässerunterhaltung, Grünflächen, Bäume und Kommunale Bauhöfe
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz