Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienst

    Grabmalgenehmigung

    ID: L100039_301657293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kelberger Str. 26

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 8009-0

    Fax: 02651 8009-20

    E-Mail: verbandsgemeinde@vordereifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 1

    Leitung: Michael Augel

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Steinmetz, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Grabmal errichten, Bildhauer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de