Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienst
OZG_Grabmalgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ingrid Sesterhenn-Rex
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02654 9402-136
Fax: 02654 9402-70136
E-Mail: ingrid.sesterhenn-rex@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steinmetz, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Grabmal errichten, Bildhauer