Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Hinweise für Pellenz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Pellenz
Für die Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sind die Ortsgemeinden selbst zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständigen Ortsgemeinden.
Für die Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sind die Ortsgemeinden selbst zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständigen Ortsgemeinden.
Online-Dienst
Grabstätte - Errichtung eines Grabmals (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 6.1 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fachbereich6-finanzen@pellenz.de
Kontaktperson
Herr Udo Schwandt
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bildhauer, Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Grabmal verändern