Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Hinweise für Pellenz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Pellenz

    Für die Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sind die Ortsgemeinden selbst zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständigen Ortsgemeinden.

    Für die Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sind die Ortsgemeinden selbst zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an die zuständigen Ortsgemeinden.

    Online-Dienst

    Grabstätte - Errichtung eines Grabmals (DIN A4)

    ID: L100039_254542470

    Beschreibung

    Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2023

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Pellenz - Fachbereich 6.1 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 2-4

    56637 Plaidt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags bis Donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2022

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Steinmetz, Bildhauer, Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020