Nutzungsrecht für eine Grabstelle ÜbertragungOnline erledigen

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Hinweise für Landstuhl: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an eine andere Person zu übertragen.

    Online-Dienste

    Grabstätte - Einebnung (2)

    ID: L100039_284481216

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)

    ID: L100039_284481217

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    Sprache

    Englisch

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Bauweltplanung, Umwelt und Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06371 83-101

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Hinweise für Landstuhl: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Die Übertragung des Nutzungsrechts ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de