Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Hinweise für Landstuhl: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl besteht die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an eine andere Person zu übertragen.
Online-Dienste
Grabstätte - Einebnung (2)
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Grabstätte - Verlängerung des Nutzungsrechts (DIN A4)
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Bauweltplanung, Umwelt und Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabrina Ewert
Frau Anna-Lena Sorek
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Hinweise für Landstuhl: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Die Übertragung des Nutzungsrechts ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht