Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Grabstätte - Antrag auf Einebnung
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Grabstätte - Überschreibung des Nutzungsrechts
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 2.10 Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Roswitha Meinz
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Fax: +49 6551 943-50353
Telefon Festnetz: +49 6551 943-353
E-Mail: roswitha.meinz@vg-pruem.de
Marina Mizack
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Fax: +49 6551 943-50303
Telefon Festnetz: +49 6551 943-303
E-Mail: marina.mizack@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle