Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienst
Übertragung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bestattungswesen (Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen)
Beschreibung
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Beratungsbüro: Di, Mi, Do    9:00 - 12:00 Uhr                   14:00 - 16:00 Uhr                    
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Stadt Koblenz - Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo - Do    8:30 -12:00 Uhr                14:00 - 16:00 Uhr Fr              8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Friedhof, Grabstelle, Grabnutzungsrecht