Nutzungsrecht für eine Grabstelle ÜbertragungOnline erledigen

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienst

    Übertragung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte

    ID: L100039_271630840

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bestattungswesen (Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Beatusstraße 37

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Beratungsbüro: Di, Mi, Do 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-4220

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4222

    E-Mail: friedhoefe@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Beatusstraße 37

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten Mo - Do 8:30 -12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-4200

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4202

    E-Mail: gruenundfriedhof@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de