Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Worms: Hundesteuer

    Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Online-Dienst

    Hundesteuer: Hund anmelden oder abmelden / Ermäßigung bzw. Befreiung Hundesteuer (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603260

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.01 Kommunale Steuern

    Beschreibung

    VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.

    FÜR DIE TERMINVEREINBARUNG BITTE DIE BEI DEN JEWEILIGEN DIENSTLEISTUNGEN GENANNTEN MITARBEITER ANRUFEN ODER EINE E-MAIL AN steuerabteilung@worms.de SENDEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    67547 Worms

    Bereich 2 - Finanzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)