Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Worms: Hundesteuer
Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Jetzt Hund online an- oder abmelden oder Steuerermäßigung/Steuererlass beantragen.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Online-Dienst
Hundesteuer: Hund anmelden oder abmelden / Ermäßigung bzw. Befreiung Hundesteuer (kostenpflichtig)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.01 Kommunale Steuern
Beschreibung
VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.
FÜR DIE TERMINVEREINBARUNG BITTE DIE BEI DEN JEWEILIGEN DIENSTLEISTUNGEN GENANNTEN MITARBEITER ANRUFEN ODER EINE E-MAIL AN steuerabteilung@worms.de SENDEN.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  
Kontakt
E-Mail: steuerabteilung@worms.de
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung