Hundesteuer ErmäßigungOnline erledigen

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Ruwer: Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Die Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinden können auf der Homepage der VG Ruwer unter  https://www.ruwer.de/rathaus-politik/satzungen/ aufgerufen werden.

    Online-Dienst

    OZG_Hundesteuer

    ID: L100039_278198689

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 4 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06500 918-100

    Telefon Festnetz: 06500 918-000

    E-Mail: info@ruwer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Herrchen, Frauchen, Hundehaltung, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de