Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienst
Hund anmelden, abmelden, Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 2.3 Sachgebiet Steuern und Abgaben
Adresse
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Belling
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-11824
Fax: +49 6564 69-11260
Frau Helena Löwe
Postanschrift
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
Telefon Festnetz: +49 6564 69-11621
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: loewe.helena@vg-suedeifel.de
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundehaltung, Frauchen, Haustier, Herrchen