Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
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Hunde An-, Ab- und Ummeldung, Steuer-Ermäßigung und -Befreiung
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Hundesteuer An-, Ab- und Ummeldung, Steuerbefreiung und -ermäßigung
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alvina Pfeifer
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 8009-60
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: a.pfeifer@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 2
Leitung: Markus Herrmann
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundehaltung, Frauchen, Haustier, Herrchen