Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02641 975-456

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsförderung, Wohnraumbau, Sozialer Wohnungsbau, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungsbauprämie, Bausparvertrag, Renovierung einer Immobilie, Kauf einer Immobilie, Soziale Wohnraumversorgung, Wohnungsbauförderung, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Förderung sozialer Wohnungsbau, Bau einer Immobilie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English