Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
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Zuständigkeit für
Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Wohnraumförderung: Sonderprogramm Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
- Wohnraumförderung: Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- Wohnraumförderung: Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)
- Wohnraumförderung: Wohnungsbau Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern
- Wohnraumförderung Genehmigung zur Selbstnutzung
- Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen