Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Göbel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7290
Telefon Festnetz: 02641 975-290
E-Mail: Ute.Goebel@kreis-ahrweiler.de
Frau Jenny Jabbary
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-504
Fax: 02641 975-7504
E-Mail: jenny.jabbary@kreis-ahrweiler.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 06.10.2020
Stichwörter
Förderung sozialer Wohnungsbau, Wohnungsförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Sozialer Wohnungsbau, Kauf einer Immobilie, Renovierung einer Immobilie, Wohnungsbauförderung, Bau einer Immobilie, Soziale Wohnraumversorgung, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Wohnraumbau, Wohnungsbauprämie, Bausparvertrag, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen