Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.4 - Strukturentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ute Göbel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-290
Fax: 02641 975-7290
E-Mail: Ute.Goebel@kreis-ahrweiler.de
Frau Jenny Jabbary
Hausanschrift
Fax: 02641 975-75161
Telefon Festnetz: 02641 975-5161
E-Mail: jenny.jabbary@kreis-ahrweiler.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.10.2020
Stichwörter
Wohnungsförderung, Wohnraumbau, Sozialer Wohnungsbau, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungsbauprämie, Bausparvertrag, Renovierung einer Immobilie, Kauf einer Immobilie, Soziale Wohnraumversorgung, Wohnungsbauförderung, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Förderung sozialer Wohnungsbau, Bau einer Immobilie