Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Sandra Kehrer
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-916
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-406
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Silvia Znajewski
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-967
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Formulare
Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
Antrag auf Auflagenänderung
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
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Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
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Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
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Telefon Festnetz: 06233 89-406
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
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Frau Silvia Znajewski
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Formulare
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Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
Antrag auf Auflagenänderung
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Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
Buchstaben
A - K
06233 89 916
Buchstaben
L - Z
06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern die für Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Gebühr 98,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Weitere Informationen
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier: Perspektiven nach dem Studium:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland):
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.01.2022
Stichwörter
Universitätsabschluss, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Stellensuche, Absolvent/in, Erwerbstätigkeit, Akademiker/in, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktzugang, Einwanderung, Arbeitssuche, Fachkraft, Bewerbung, Studienabschluss, Jobsuche, Hochschulabschluss