Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben. Die Antragstellung kann auch durch eine vertretende Person erfolgen.
Für einen Heimbewohner können Sie als Betreuer die Befreiung von der Ausweispflicht veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem Zuhause zu leben.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Befreiung für sich zu beantragen, kann dies auch eine vertretende Person für Sie vornehmen. Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
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zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: buergerbuero@neuwied.de
Kontaktperson
Frau Nunzia Bach
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Janina Neufeld
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Sophie Hamm
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Eva Faßbender
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Silke Jebali
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Tina Kaske
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Jessica Krobb
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Herr Colin Marmé
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Verena Runkel
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Sonja Schley
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Anke Schneider
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Herr Robin Schneider
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Olga Thiessen
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Michelle Mücke
E-Mail: mmuecke@stadt-neuwied.de
Internet
Stichwörter
Bürgerdienste, Bürgerservice, Meldeamt Einwohnermeldewesen Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen
- Betreuendenausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise Innenministerium des Bundeslandes
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie oder eine Sie vertretende Person stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformularauf Befreiung von der Ausweispflicht Ihrer zuständigen Personalaausweis-Behörder aus
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Gemeinde/Stadtoder
- Sie oder Ihre vertretende Person gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.08.2022
Stichwörter
einwilligungsunfähig, handlungsunfähig, Dauerhafte Unterbringung, Krankenhaus, Personaldokument, nPA, elektronischer Personalausweis, Handlungsunfähigkeit, Befreiung, PA, ePA, Personalausweis, Ausweis, Pflegeheim, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit