Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.
Online-Dienst
eWaffe
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der für Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen örtlichen Waffenbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Laura Maas
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-138
Fax: 02603 972-6138
E-Mail: laura.maas@rhein-lahn.rlp.de
Herr Markus Majer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-137
E-Mail: markus.majer@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6137
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer Sachkunde
- Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
- Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden
Formulare
nein
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Fristen
Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 50
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI RP am 17.11.2021
Stichwörter
Munitionssammlung, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffensammler