Bestattung Anmeldung Feuerbestattung

    Anmeldung einer Feuerbestattung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist vorrangig der Wille des Verstorbenen maßgebend. In Rheinland-Pfalz ist entweder die Erdbestattung oder die Feuerbestattung zulässig. Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung gleichgestellt.

    Beschreibung

    Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung einer Leiche und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte.
    Dabei wird die menschliche Leiche in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert; die Asche des Verstorbenen wird anschließend in einem amtlich zu verschließenden Behältnis, einer Urne, aufgenommen und auf dem Friedhof beigesetzt. Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Bestattungspflichtigen, die den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu berücksichtigen haben.
    Die Bestattung kann auf Gemeindefriedhöfen, kirchlichen Friedhöfen und sonstigen Grabstätten wie Anstaltsfriedhöfen und privaten Bestattungsplätzen (Ausnahme) erfolgen
     

    Online-Dienst

    Feuerbestattung

    ID: L100039_265190214

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtliche Friedhofsverwaltungen

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Anmeldung einer Feuerbestattung

    Bestattungsunternehmen, Kreamatorien

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich entweder an ein Bestattungsunternehmen, das sich üblicherweise bei Beauftragung um alle Formalitäten kümmert
    oder:
        für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
        für die Durchführung einer (zweiten) besonderen amtlichen Leichenschau wegen der Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
        für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
        für die Bestattung, die Benutzung des Gemeindefriedhofes, evtl. der Leichenhalle sowie die Gestaltung der Grabstätte an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
        für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Einäscherungsanlage (Krematorium) an einen Bestatter.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)

    Adresse

    Postanschrift

    Ackerstraße 24

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-777

    Fax: 06233 89-588

    E-Mail: ewf-service@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.

    Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.

    Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.

    Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.

    Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres wird das Standesamt nur mit Terminen arbeiten. Für viele unserer Dienstleistungen können Sie online einen Termin buchen: www.frankenthal.de/onlinetermin . Für nicht online buchbare Angelenheiten kontaktieren Sie uns gerne über standesamt@frankenthal.de oder 06233/89-888. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-888

    Fax: 06233 89-15705

    E-Mail: standesamt@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die wichtigsten Dokumente sind der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt. Tritt der Todesfall zuhause ein, ist es daher besonders wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen zuerst einen Arzt zu informieren. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern; diese wird von dort veranlasst.
       Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe kann auf Wunsch das Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen übernehmen.
    • Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der gültige Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich mehrere Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten, z. B. die Kündigung von Verträgen, Vorlage bei der Krankenversicherung, Vorlage bei der gesetzlichen Sozialversicherung, benötigt wird.
    • Außerdem ist eine Durchführung der Beerdigung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde nicht zulässig.

    Voraussetzungen

    • Die Einäscherung kann nur stattfinden, wenn dem zuständigen Krematorium die notwendigen Unterlagen vorliegen. Dazu gehört unter anderem eine Willenserklärung des Verstorbenen. Diese kann vor dem Tod abgegeben werden oder sie wird später von einem sogenannten "Totenfürsorgeberechtigten" (meist ein Verwandter oder Freund) übernommen. Damit wird sichergestellt, dass eine Feuerbestattung auch wirklich dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.
    • Sofern kein Erbe ermittelt werden kann, sind folgende Personen in der angegebenen Reihenfolge für die Bestattung verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:
    • Der Ehegatte/Lebenspartner,
    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der sonstige Sorgeberechtigte,
    • die Geschwister,
    • die Großeltern,
    • die Enkelkinder
    • Darüber hinaus müssen sowohl eine Todesbescheinigung als auch eine Sterbeurkunde vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach dem Eintritt des Todes einer Person erfolgt unverzüglich eine Leichenschau, bei der eine Ärztin oder ein Arzt den Tod, den Todeszeitpunkt und die Todesursache feststellt.
    • Für jede Leiche wird eine Todesbescheinigung mit einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil ausgestellt.
    • Die Leiche wird nach Ausstellung der Todesbescheinigung in eine Leichenhalle gebracht.
    • Die Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Bei gesundheitlichen Gefahren kann die Frist auch verkürzt werden.
    • Vor der Einäscherung ist immer eine (zweite) besondere amtliche Leichenschau durchzuführen, über die eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt wird.
    • Die Einäscherung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.
    • Der Bestatter überführt den Verstorbenen in ein Krematorium. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Leichnam verbrannt.
    • Nach der Einäscherung ist die Asche unverzüglich in einer Aschekapsel/Urne zu verschließen.
    • Anschließend wird die Aschekapsel an den Bestatter oder an den Friedhofsträger versandt oder mit einem Leichenfahrzeug überführt.
    • Die Asche sollte spätestens sechs Wochen (Ausnahmen sind zulässig) nach der Einäscherung beigesetzt werden.

    Fristen

    Die Einäscherung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Sie darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen.

    Kosten

    Die Kosten für eine Feuerbestattung sind in der Regel niedriger als die einer Erdbestattung.

    • Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich zusammen aus:
      • den Bestatterleistungen,
      • Friedhofsgebühren,
      • Gebühren für die Leichenschau,
      • Gebühren für Beurkundungen,
      • Gebühren für die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
      • Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses,
      • den Kosten für einen Sarg und eine Urne, die Einäscherung sowie den Grabstein und die Trauerfeier sowie ggfls. Grabpflege,
      • weitere Verwaltungsleistungen.
    • Grundsätzlich werden die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen, die in der Regel bestattungspflichtig sind, bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kontaktieren Sie zunächst ein Bestattungsinstitut. Es regelt die Formalitäten und plant auf Ihren Wunsch die Feuerbestattung und deren Ablauf. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche der Bestatter übernehmen soll.

    Folgende Leistungen können Sie vom Bestattungsinstitut beanspruchen:

    • Organisation des Krematoriums,
    • Überführung des Verstorbenen,
    • Formalitäten, vor allem Einholung der Sterbeurkunde und Terminabstimmungen,
    • Beratung bei der Wahl von Sarg und Urne, Grabstein,
    • Hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen,
    • Aufbahrung,
    • Organisation der Trauerfeier.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kremierung, Todesbescheinigung, Bestattung, Leichenschau, Erdbestattung, Einäscherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de