Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern nach Tod eines Ehegatten

    Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, werden Sie grundsätzlich in die Steuerklasse III im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr eingereiht.

    Beschreibung

    Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, wird Ihre Steuerklasse ab dem ersten des auf den Todestag folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. 

    Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III eingereiht.

    Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihres Ehegatten oder ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihres Lebenspartners wird für Sie programmgesteuert die Steuerklasse I gebildet.

    Eine Umstellung auf die Steuerklasse III nach dem Versterben Ihres Ehegatten oder Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihres Lebenspartners erfolgt nicht, wenn Sie  im Zeitpunkt des Todes zum Beispiel dauernd getrennt gelebt haben.

    Anstelle der Steuerklasse III kann für Sie auch die unter Umständen günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Steuerklasse II können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen (s. weiterführende Informationen).

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. 

    Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. 

    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100039_231996186

    Beschreibung

    Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit „Mein ELSTER“ steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Die Berücksichtigung der Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren ist schriftlich auf dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Finanzamt zu beantragen (s. weiterführende Informationen).

    Voraussetzungen

    Wenn Sie und Ihr verstorbener Ehegatte oder Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin im Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben, werden Sie automatisch in die Steuerklasse III eingereiht. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38b Einkommensteuergesetz (EStG); 

    Die Rechtsgrundlage finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums 
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie brauchen grundsätzlich nichts zu veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihres Ehegatten oder Lebenspartners bzw. Ihrer Lebenspartnerin zu erhalten.

    Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie diese bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, damit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden kann (s. weiterführende Informationen). 
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Umstellung auf Steuerklasse III: Keine 
    Beantragung der Steuerklasse II: Abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Steuerverwaltung -  am 26.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 19.03.2024 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Elstam, „Gnadensplitting“, Beerdigung, Verwitwetensplitting, Witfrau, verwitwet, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse III bei Tod des Ehegatten oder Lebenspartners, Tod des Ehegatten oder Lebenspartners, Ehepartner verloren, Steuerklasse, Ehe, verstorben, Steuerkarte, gestorben, Witwe, Einkommensteuer, Witwer, Änderung der Steuerklasse bei verwitweten Ehegatten oder Lebenspartnern, Verwitwet, Ableben des Ehegatten oder Lebenspartners, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)