Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Heirat

    Wenn Sie die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten möchten, können Sie und Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt (s. weitergehende Informationen) einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

    Beschreibung

    Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, werden zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, auch wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht. 

    Erfüllen Sie und Ihr Ehegatte die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV, können Sie auch die Bildung der Steuerklasse III bei dem einen und der Steuerklasse V bei dem anderen Ehegatten beantragen.

    Des Weiteren können Sie und Ihr Ehegatte auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen.
    (s. weiterführende Informationen)

    Soll Ihr Arbeitgeber und/oder der Arbeitgeber Ihres Ehegatten nicht über den geänderten Familienstand informiert werden, können Sie und/oder Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse stellen. Dieses wäre die Steuerklasse I.
    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie und/oder Ihr Ehegatte Ihren Arbeitgeber für den Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sperren lassen. 

    Die Sperrung des Arbeitgeberabrufs müssen Sie und/oder Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen (s. weitergehende Informationen).

    Wenn Sie den Abruf für Ihren Arbeitgeber sperren lassen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI zu versteuern.

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. 

    Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. 

    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100039_231996186

    Beschreibung

    Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit "Mein ELSTER" steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzamt Idar-Oberstein

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Idar-Oberstein umfasst das Gebiet des Landkreises Birkenfeld sowie der Verbandsgemeinde Kirn-Land.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich ist das Finanzamt Idar-Oberstein als Finanzkasse landesweit zuständig für die Kassengeschäfte der Finanzämter.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Idar-Oberstein von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Idar-Oberstein.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 199

    55743 Idar-Oberstein

    Kontakt

    Fax: +49 6781 68-18333

    Telefon Festnetz: +49 6781 68-0

    E-Mail: poststelle@fa-io.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wird die Ehe im Inland geschlossen, erübrigt sich die Vorlage von Unterlagen.

    Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient grundsätzlich die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde. Beim Standesamt des Wohnsitzes kann beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. 

    Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil das hiesige Standesamt eine Eheurkunde ausstellen kann. Das Standesamt prüft die Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschen und nach den jeweiligen ausländischen Rechten.

    Es wird auch geprüft, ob die Namenserklärungen in der Heiratsurkunde wirksam sind. Wenn es erforderlich ist, werden Namenserklärungen aufgenommen.
     

    Formulare

    Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse bzw. auf Sperrung des Arbeitgeberabrufs ist schriftlich auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim zuständigen Finanzamt einzureichen (s. weiterführende Informationen).

    Voraussetzungen

        Sie und Ihr Ehegatte sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, was bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt. 
        Sie und Ihr Ehegatte leben nicht dauernd getrennt.
        Die Übermittlung der Eheschließung vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt in der Regel automatisch. Die Steuerklassen werden auf IV/IV gesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39e Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Die Rechtsgrundlage finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums 
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihr Ehegatte einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen (s. weiterführende Informationen).  

    Fristen

    Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam. Dies gilt nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

    Ein etwaiger Antrag auf Änderung der Steuerklassen (s. weiterführende Informationen) oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV muss für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 1.11. des laufenden Jahres gestellt werden.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Auslastung des zuständigen Finanzamtes ab.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Stichwörter

    Elstam, Steuerklassenkombination IV/IV, Steuerklasse IV/IV, Änderung der Steuerklasse, Ehe, Lohnsteuerkarte, Steuerkarte, Steuerklasse, Kirchenbeitritt, Einkommensteuer, Hochzeit, Eheschließung, Heirat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de