• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

Online-Dienst

Anforderung einer Sterbeurkunde

ID: L100039_236969769

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 27.07.2021

Technisch geändert am 27.07.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Ansprechpartner

Standesamt I in Berlin

Adresse

Hausanschrift

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3090 2695000

E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de

Version

Technisch erstellt am 16.03.2022

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Voraussetzungen

  • Die vorherige Beurkundung des eingetretenen Sterbefalls durch das Standesamt I in Berlin.
  • Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Kosten

Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.0 EUR

Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MDI am 25.08.2021

Version

Technisch erstellt am 15.07.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020