Untersuchungsberechtigungsschein AusgabeOnline erledigen

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Hinweise für Worms: Untersuchungsberechtigungsscheine

    Hier: Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen

    Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkassen abgerechnet, sondern über das Land Rheinland-Pfalz.

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    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Online-Dienst

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    ID: L100039_278845697

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
      • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
      • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

        Fax: +49 6241 853-3799

      • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
      • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

        Fax: +49 6241 268357

      • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
      • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
      • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
      • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
      • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
      • Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
      • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 9906575

      • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
      • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
      • Frau Anette Rettig (Sachbearbeiterin)
      • Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
      • Frau Johanna Trovato (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3709

      • Frau Gabriele Walkenbach (Sachbearbeiterin)

        Fax: +49 6241 853-3799

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3703(dienstags 7:15 Uhr - 12:00 Uhr)

      • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
      • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: 06247 9047900

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

      • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

      Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

      • Untersuchungsberechtigungsschein
      • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
      • Erhebungsbogen

      Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

      Hinweise für Worms: Untersuchungsberechtigungsscheine

      Mitzubringen sind:

      • beim ersten Untersuchungsberechtigungsschein Personalausweis oder Reisepass.
      • bei jedem nachfolgenden Schein zusätzlich ein Nachweis über das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses.

      Formulare

      Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

      Voraussetzungen

      • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
      • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
      • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

      Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

      Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

      Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

      Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

      Fristen

      Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

      Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

      Kosten

      Keine.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

      • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
      • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
      • Erhebungsbogen

      Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 06.11.2020

      Version

      Technisch geändert am 12.02.2024

      Stichwörter

      UB-Schein, Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein, Azubis, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de