Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Hinweise für Worms: Untersuchungsberechtigungsscheine
Nutzen Sie hier verstärkt die Online-Beantragung
Hier: Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen
Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkassen abgerechnet, sondern über das Land Rheinland-Pfalz.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Hier: Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen
Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkassen abgerechnet, sondern über das Land Rheinland-Pfalz.
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Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Akzeptierte Zahlungsmittel für Bürgerserviceleistungen: EC-Karte
- Einige Anliegen können Sie auch gleich online erledigen (siehe oben).
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Online-Dienst
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Halterdaten ändern, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen
Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Unsere 4 Außenstellen:
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
- Neuhausen: Kirchgasse 7, 67547 Worms Frau Erika Guth (Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) ' >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten) >> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3700
Frau Kerstin Schneider
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3701
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Astrid Sözbir
Fax: +49 6241 853-3799
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710
Herr Markus Andrae
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier
Telefon Festnetz: +49 6241 2696856
Fax: +49 6241 268357
Frau Manuela Blüm
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer
Herr Nicolas Durrer
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Halide Düzgün
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Petra Erkert
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Gerber
Frau Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Guth
Telefon Festnetz: +49 6241 8499949
Fax: +49 6241 267767
Frau Olga Krampez
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe
Fax: 06242 901432
Telefon Festnetz: 06242 9906575
Herr Markus Maydt
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Anette Rettig
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Sabrina Röser
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Nicole Speicher
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Josephine Strauß
Frau Johanna Trovato
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3709
Frau Melanie Wagner
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Heike Weber
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel
Telefon Festnetz: 06247 9047900
Frau Luca Zemke (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Johanna Bott
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3712
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim
Beschreibung
Bürgerservice
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung! Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).
Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie: Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Hinweise für Worms: Untersuchungsberechtigungsscheine
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Fristen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020
Stichwörter
Azubis, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, UB-Schein, Untersuchungsberechtigungsschein, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz