Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Beschreibung
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt die Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.
Die Stiftung für Hochschulzulassung berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Online-Dienst
Studienplatzvergabe über Hochschulstart
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Stiftung für Hochschulzulassung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
Formulare
Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
- Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Stiftung für Hochschulzulassung führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.
Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliche Angebot einen Studienplatz.
Fristen
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.
Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben.
Im Portal von hochschulstart.de werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.
Bearbeitungsdauer
Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 12.04.2021
Stichwörter
Dialogorientiertes Serviceverfahren, Örtlich zulassungsbeschränkt, Universität, Numerus Clausus, Hochschulstart, Fachhochschule, Studienplatz