Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für außergewöhnliche Härtefälle

    Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte.

    Beschreibung

    Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte. Die härtefallbegründenden Umstände sind auch weiterhin gegeben. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie auch weiterhin eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

    Außerdem dürfen die Gründe, die ein Ausreisehindernis begründen, sowie die sonstigen einer Beendigung des Aufenthalts entgegenstehenden Gründe nicht entfallen sein.

    Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis müssen weiterhin gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse), sofern die Ausländerbehörde nicht im Ermessen hiervon absieht.

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie weiterhin nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann nur auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Ihnen gegenüber kann auch weiterhin eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

    Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) und Kindergeld.

    Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

    Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

    Online-Dienste

    OZG Online-Anträge Aufenthaltstitel

    ID: L100039_285776360

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Aufenthaltserlaubnis
    • aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID        Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Aufenthaltserlaubnis wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
    • Vorliegen eines Antrages auf  Verlängerung
    • keine Versagungsgründe
    • kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG

    § 5 AufenthG

    § 12 AufenthG

    § 29 Abs. 3 AufenthG

    § 44 AufenthG

    § 44a AufenthG

    § 78 AufenthG

    § 78a AufenthG

    § 45 AufenthV

    § 50 AufenthV

    § 53 AufenthV

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis - bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Haben Sie fristgemäß (vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde

    Fristen

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:

    • Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist, längstens drei Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 96 Euro fällig (bei Minderjährigen 48 Euro). Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 93 Euro fällig (bei Minderjährigen 46,50 Euro).

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlängerung weiterhin außergewöhnliche Härte, Verlängerung, außergewöhnliche Härte, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de