Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Nach erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis in Deutschland, kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation feststellen lassen oder die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine befristet Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum nicht ausgeschöpft wurde. Sollten Sie in dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist auch dann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht möglich. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

    Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Online-Anfrage an die Ausländerbehörde

    ID: L100039_248400618

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Mottstraße 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Aufenthaltsrecht Info

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4325

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3291

    • A - Alg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2058

    • Alh - Ata

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3233

    • Atb - Com

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2059

    • Con - Gi

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2062

    • Gj - Hussa

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3358

    • Kh - May

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2024

    • Hussb - Kg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2028

    • Khan - Mao

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3251

    • Maz - Ob

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4322

    • Oc - Ra

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3330

    • Pau - Salh

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2054

    • Rb - Sula

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2056

    • Sulb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4393

    • Tb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4332

    Weitere Informationen

    Inhalt E-Mail Anfragen:

    Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:

    Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet, deren Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.

    Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich des Verlängerungszeitraumes auf maximal 12 Monate befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.

    Kosten

    Gebühr ab 93.00 EUR bis 96.00 EUR

    Weitere Informationen

    Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthalt nach Anerkennung Berufsqualifikationen, Arbeitserlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English