Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

    Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

    Online-Dienst

    Online-Anfrage an die Ausländerbehörde

    ID: L100039_248400618

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Mottstraße 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Aufenthaltsrecht Info

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4325

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3291

    • A - Alg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2058

    • Alh - Ata

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3233

    • Atb - Com

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2059

    • Con - Gi

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2062

    • Gj - Hussa

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3358

    • Kh - May

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2024

    • Hussb - Kg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2028

    • Khan - Mao

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3251

    • Maz - Ob

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4322

    • Oc - Ra

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3330

    • Pau - Salh

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2054

    • Rb - Sula

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2056

    • Sulb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4393

    • Tb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4332

    Weitere Informationen

    Inhalt E-Mail Anfragen:

    Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:

    Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

    Formulare

    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

    Voraussetzungen

    Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat. 
    Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 2 und Absatz 4 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG).

    § 8 Absatz 1 AufenthG

    Diese Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf der Seite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

     

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
     

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und 
         bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
     

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

    Kosten

    Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsplatzsuche, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English