Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.
Beschreibung
Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
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zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Michelle Crecelius
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6427
Telefon Festnetz: 02603 972-427
E-Mail: daniel.fischer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Melina Gerharz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-319
Fax: 02603 972-6319
E-Mail: melina.gerharz@rhein-lahn.rlp.de
Herr Danny Haxel
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon Festnetz: 02603 972-128
Fax: 02603 972-6128
E-Mail: danny.haxel@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Hehl
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6419
Telefon Festnetz: 02603 972-419
E-Mail: michaela.hehl@rhein-lahn.rlp.de
Herr Dirk Himberger
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6127
Telefon Festnetz: 02603 972-127
E-Mail: dirk.himberger@rhein-lahn.rlp.de
Herr Fabian Müller-Panschow
Frau Amina Mussa
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-344
Fax: 02603 972-6344
E-Mail: amina.mussa@rhein-lahn.rlp.de
Frau Aimelie Paris
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-418
Fax: 02603 972-6418
E-Mail: aimelie.paris@rhein-lahn.rlp.de
Frau Eldina Prelic
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6417
Telefon Festnetz: 02603 972-417
E-Mail: eldina.prelic@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jolina Zöller
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6527
Telefon Festnetz: 02603 972-527
E-Mail: jolina.zoeller@rhein-lahn.rlp.de
Frau Meike Eckel
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6431
Telefon Festnetz: 02603 972-431
E-Mail: meike.eckel@rhein-lahn.rlp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat.
Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 2 und Absatz 4 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
§ 8 Absatz 1 AufenthG
Diese Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf der Seite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und
bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Kosten
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.11.2020
Stichwörter
Arbeitsplatzsuche, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung