Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

    Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

    Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

    Beschreibung

    Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. 
    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
    Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Online-Anfrage an die Ausländerbehörde

    ID: L100039_248400618

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Mottstraße 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen. Öffnungszeten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Aufenthaltsrecht Info

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4325

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3291

    • A - Alg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2058

    • Alh - Ata

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3233

    • Atb - Com

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2059

    • Con - Gi

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2062

    • Gj - Hussa

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3358

    • Kh - May

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2024

    • Hussb - Kg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2028

    • Khan - Mao

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3251

    • Maz - Ob

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4322

    • Oc - Ra

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3330

    • Pau - Salh

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2054

    • Rb - Sula

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2056

    • Sulb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4393

    • Tb - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4332

    Weitere Informationen

    Inhalt E-Mail Anfragen:

    Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:

    Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass,
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung,
    -    Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
    -    1 aktuelles biometrisches Foto,
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
     

    Formulare

    -    Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten  ist noch nicht ausgeschöpft. 
    Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt
    -    eine geklärte Identität
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    Sie finden die Rechtsgrundlagen im Internet unter Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
     

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
         Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    -    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei         GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
     

    Kosten

    Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00

    Weitere Informationen

    Im Internet finden Sie im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen
    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de