Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Nach Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation kann Ihnen in direktem Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit für längstens 12 Monate erteilt werden.
Beschreibung
Wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt worden ist oder Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
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Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von  Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr  unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de .  Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heidi Lukard
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Frau Stefanie Diehl
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Sandra Kehrer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-916
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA - B06233 89 517Buchstaben
C - K06233 89 916
BuchstabenL - Z06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z 06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marius Hach
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
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E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-916
Fax: 06233 89-15394
Frau Heidi Lukard
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Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Frau Stefanie Diehl
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Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
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Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
BuchstabenA - B06233 89 517Buchstaben
C - K06233 89 916
BuchstabenL - Z06233 89 545
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Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
BuchstabenKf - Z 06233 89 755
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de
Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht
BuchstabenA - L06233 89 406BuchstabenM - Z06233 89 567
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de
Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Anerkennungsverfahrens einer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet.
Die weiteren allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird längstens auf 12 Monate befristet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.
Kosten
Gebühr 98.0 EUR
Weitere Informationen
Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 42790-7600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt nach Anerkennung Berufsqualifikationen, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche