Amtliches Verzeichnis im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VgV) Eintragung

    Unternehmen in das Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen eintragen lassen

    Wenn Sie sich als Unternehmen können Sie sich durch einen einmaligen Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit und Eignung gegenüber der zuständigen IHK in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen.

    Beschreibung

    Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen. Der Eintrag im Verzeichnis gilt als Nachweis der Eignung, sodass Sie bei jeder Angebotsabgabe dann nur noch einen individuellen Zugangscode angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt dass öffentliche Auftraggeber nur bei begründeten Zweifeln Nachweise über Ihre Eignung einholen.

    Als präqualifiziertes Unternehmen oder freiberuflich Tätige können Sie über unterschiedliche Suchkriterien wie Name, Sitz, CPV-Code etc. gefunden werden, z. B. wenn öffentliche Auftraggeber nach geeigneten Unternehmen suchen.

    Als Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich (inkl. Freiberufler) können Sie die Eintragung beantragen. Nur als reines Bauunternehmen sind Sie ausgeschlossen, da für Bauunternehmen ein anderes Verzeichnis existiert.

    Um Ihre Präqualifizierung zu behalten, reichen Sie nach Eintragung grundsätzlich einmal im Jahr bei der Präqualifizierungs-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige IHK wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis eingetragen.

    Neben den Pflichtnachweisen können Sie weitere Nachweise zur Qualifikation des Unternehmens/freiberuflich Tätigen einreichen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Überprüfung und sind für den öffentlichen Auftraggeber als hinterlegte Dokumente einsehbar.

    Die von den IHKs überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit seinem spezifischen Zugangscode vorliegt. Das amtliche Verzeichnis ist jedoch allgemein zugänglich.

    Das Verzeichnis wird jeden Tag aktualisiert.

    Online-Dienst

    Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich Antragsverfahren

    ID: L100039_236855312

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    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle können Sie online recherchieren:

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenbuscher Straße 12

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9777-0

    Fax: +49 651 9777-150

    E-Mail: infocenter@trier.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Plaue Frank)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Südeifel

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzi-Straße 7

    54673 Neuerburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: 06564 69-0

    Fax: 06564 69-11260

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Handels, Vereins- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht)
    • Gewerbeerlaubnis, je nach Erlaubnisnotwendigkeit des Gewerbes
    • Gewerbeanmeldung/ummeldung (gilt nicht für Freiberufler)
    • Mitgliedsbescheinigung der Industrie und Handelskammer, Handwerkskammer, oder einer berufsständischen Kammer
    • Bescheinigung/Bestätigung der Berufs/ Betriebshaftpflichtversicherung
    • Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt
      (Bei mehr als drei einzelvertretungsberechtigten Personen reicht die eigenhändig unterschrieben Erklärung von drei Personen. Darunter muss derjenige fallen, der für den Bereich öffentliches Auftragswesen zuständig ist.)
    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, in Sachsen Eigenerklärung
    • Bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: Bescheinigung sowohl für die GmbH & Co. KG als auch für die GmbH 
    • Bescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkassenbescheinigung)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    • Gewerbezentralregisterauszug GZR 3 (bei Einzelunternehmen) oder Gewerbezentralregisterauszug GZR 4 (bei juristischen Personen, Personenhandelsgesellschaften und Vereinen), bei Antragstellung einer GmbH & Co. KG: der GZR 4 für die KG und GZR 4 für die GmbH
    • Hinweis: Die Bescheinigungen müssen teilweise im Original vorgelegt werden und dürfen in der Regel nicht älter als drei Monate alt sein. Weiteres hierzu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

    Formulare

    • Formulare: Online-Antragsformular und Mantelbogen
    • Online-Antrag möglich: ja
    • Schriftformerfordernis: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie bzw. Ihr Unternehmen sind befähigt und berechtigt, Ihr Gewerbe auszuüben
    • Sie können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen zwingenden Ausschlussgründe vorliegen.
    • Sie können nachweisen, dass keine allgemeinen fakultativen Ausschlussgründen vorliegen, z.B. vergangene Verstöße.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Ablehnung der Eintragung ist ein Verwaltungsakt. Je nach Landesrecht sind dagegen Widerspruch bzw. verwaltungsgerichtliche Klage möglich. Detaillierte Informationen dazu können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Präqualifizierung bei der Präqualifizierungsstelle, nach Prüfung werden Sie in das Verzeichnis aufgenommen.

    • Auf der Internetseite des amtlichen Verzeichnisses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags finden Sie den Online-Antrag
    • Diesen füllen Sie aus und fügen die dort geforderten Dokumente bei
    • Für Fragen stehen Ihnen die unter „Zuständigkeit und Kosten“ genannten Auftragsberatungsstellen und IHKs zur Verfügung
    • Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach
    • Wenn alle Eintragungsvorausetzungen vorliegen, trägt die zuständige IHK Sie in das Amtliche Verzeichnis ein
    • Sie erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und einen Zugangscode
    • Diese beiden Nummern teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit, damit er Zugang zu Ihren im Amtlichen Verzeichnis hinterlegen Nachweisen erhält.

    Fristen

    • Das Zertifikat über die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis ist ein Jahr gültig. Diese Frist beginnt ab der Eintragung.
    • Sollten sich im Jahresverlauf bei Ihrem Unternehmen Änderungen mit Bezug auf die Eignungs und Zuverlässigkeitsnachweise ergeben, ist das Unternehmen verpflichtet, dies dem Amtlichen Verzeichnis mitzuteilen, da dann das Amtliche Verzeichnis ggf. geändert werden muss (ggf. auch Löschung des Eintrags).

    Bearbeitungsdauer

    Ab Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Präqualifizierung in der Regel nicht länger als drei Wochen, die anschließende Eintragung durch die IHK dauert maximal sechs Arbeitstage.

    Kosten

    • Kostenrahmen für die Eintragung durch die IHK: 50,00 – 74,00 Euro
    • Kostenrahmen für die Präqualifizierung: 160,00 bis 180,00 Euro
    • Die Höhe der jeweiligen Kosten variiert je nach Bundesland.
    • Die Kosten fallen kumulativ an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 28.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Präqualifizierung, Präqualifikation, Generalunternehmerhaftung Paketboten, Eignungsnachweis, Öffentliche Ausschreibung, Präqualifizierungsdatenbank

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)