Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Herr Udo Wissinger
Herr Merlin Steiner
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 30 - Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Neubrech (Amtstierärztin)
Herr Udo Wissinger
Herr Merlin Steiner
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.06.2023
Stichwörter
Betäuben von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis