Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Beschreibung
Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
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zuständige Stelle
Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.
Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 25 09
55015 Mainz
Hausanschrift
Kontakt
Internet
00.00.KVMZ.03.33.02.03 AFBG (Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetz) Stadt Mainz
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Dorit Brückbauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873349
Beate Frädert
Jörg Strieth
Carmen Thiemann (Fachbereichsleiterin)
Stephanie Weling
Yvonne Weller
Lisa Kopf
Lea Parlov
Hausanschrift
E-Mail: Parlov.Lea@mainz-bingen.de
Claudia Fleig
Sabine Fleck
Internet
00.00.KVMZ.03.33.02.05 AFBG Landkreis Mainz-Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.03.33.02.07 AFBG Landkreis Alzey-Worms
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Dorit Brückbauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327873349
Beate Frädert
Carmen Thiemann (Fachbereichsleiterin)
Stephanie Weling
Yvonne Weller
Lisa Kopf
Lea Parlov
Hausanschrift
E-Mail: Parlov.Lea@mainz-bingen.de
Jörg Strieth
Claudia Fleig
Sabine Fleck
Internet
00.00.KVMZ.03.33.02.09 AFBG Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
- Ausbildungsabschluss
- Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse
Formulare
- Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.
Fristen
keine gesetzlichen Fristen
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen
Kosten
Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.09.2023
Stichwörter
Formblatt Z, Meister-BaföG, Prüfung der Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten, Meister-BAföG, Höhere Berufsbildung, Aufstiegsfortbildung, Unterstützungsmöglichkeiten, Vorqualifikation