berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung

    Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen

    Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

    Beschreibung

    Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

    Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

    Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "BAföG" beantragen.

    Online-Dienst

    BAföGdigital

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    zuständige Stelle

    Die Bestätigung der fachlichen Zulassungsvoraussetzung für das Formblatt Z erhalten Sie bei der für die Prüfung der Aufstiegsqualifizierung zuständigen Stelle, bspw. der IHK, HWK oder LWK vor Ort.

    Eine Übersicht der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

    https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/persoenliche-unterstuetzung-vor-ort/beratung-zum-afbg-in-rheinland-pfalz-vor-ort.html

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 262-1113

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.03.33.02.03 AFBG (Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetz) Stadt Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

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      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
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    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.03.33.02.05 AFBG Landkreis Mainz-Bingen

    Adresse

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    Georg-Rückert-Str 11

    55218 Ingelheim am Rhein

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    • Parkplatz:
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    Ist rollstuhlgerecht

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    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

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    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.03.33.02.07 AFBG Landkreis Alzey-Worms

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    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

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    Georg-Rückert-Str 11

    55218 Ingelheim am Rhein

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    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.03.33.02.09 AFBG Stadt Worms

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

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    Georg-Rückert-Str 11

    55218 Ingelheim am Rhein

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    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

    • Ausbildungsabschluss
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

    Formulare

    • Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

    • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
    • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

    • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
    • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
    • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

    Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

    Fristen

    keine gesetzlichen Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Stichwörter

    Formblatt Z, Meister-BAföG, Höhere Berufsbildung, Unterstützungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, Prüfung der Voraussetzungen, Meister-BaföG, Vorqualifikation, Aufstiegsfortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English