Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

    Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.02.21.02.02 Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: wasserbehoerde@mainz-bingen.de(Adresser der Wasserbehörde Mainz-Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 10.06.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    In Rheinland-Pfalz gilt:

    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: nein

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    In Rheinland-Pfalz gilt:

    • Onlineverfahren: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Widerruf kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Behörde erklärt NutzerIn das Widerrufsverfahren für die bestehende Erlaubnis
    • NutzerIn erstellt Antragsunterlagen und reicht diese ein.
    • Behörde prüft Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
    • NutzerIn reicht Unterlagen nach, betroffene Stellen geben ihre Stellungnahmen zum Verfahren ab
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
    • Behörde erstellt den Widerruf der Erlaubnis auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen
    • NutzerIn erhält Widerrufsbescheid der zuvor bestehenden Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser
    • NutzerIn bezahlt die Verwaltungsgebühr

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    • Behörde erklärt NutzerIn das Widerrufsverfahren für die bestehende Erlaubnis
    • NutzerIn erstellt Antragsunterlagen und reicht diese ein.
    • Behörde prüft Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
    • NutzerIn reicht Unterlagen nach, betroffene Stellen geben ihre Stellungnahmen zum Verfahren ab
    • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
    • Behörde erstellt den Widerruf der Erlaubnis auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen
    • NutzerIn erhält Widerrufsbescheid der zuvor bestehenden Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser
    • NutzerIn bezahlt die Verwaltungsgebühr

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 3 Monate. Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 3 Monate. Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

    Die Kosten für die Erteilung einer Erlaubnis liegen zwischen 16,10 € bis 425,00€

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

    Die Kosten für die Erteilung einer Erlaubnis liegen zwischen 16,10 € bis 425,00€

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Niederschlagswasser, Trennsysteme, SRK, Kläranlage, Einleitung, Niederschlagswassereinleitung, KSR, Mischwasserkanalisation, RÜ, Erlaubnis, zurücknehmen, RÜB, Bewilligung, Schmutzwasser, Schmutzwassereinleitung, Mischwasser, Abwasser, Gewässerbenutzung, Mischwassereinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, zurückgeben, Regenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)