Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

    Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

    Wie beantrage icheine  Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes ?

    Beschreibung

    Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Ihrem Fall festgestellt, dass zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse vorliegen, weil die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, kommt für Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird jedoch nicht erteilt, wenn Ihnen die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder Sie wiederholt oder gröblich gegen entsprechende Mitwirkungspflichten verstoßen haben oder Versagungsgründe vorliegen. Versagungsgründe können z. B. sein, wenn Ihrerseits ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden, Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben oder wenn Sie eine Gefahr für die Allgemeinheit oder wenn Sie eine Gefahr für Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. Die Verlängerung ist möglich.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    Sie unterliegen für drei Jahre einer Wohnsitzauflage für das Bundesland, in welches sie zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Die Wohnsitzregelung findet keine Anwendung oder kann aufgehoben werden, wenn Sie, Ihr Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges Kind eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und ein Mindesteinkommen, das über dem monatlichen Durchschnittsbedarf nach SGB liegt (derzeit 723 Euro), oder eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnehmen oder aufgenommen haben. Die Beschäftigungsaufnahme muss zudem nachhaltig sein. Dies wird angenommen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich über drei Monate andauern wird.

    Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen. Kindergeld, Elterngeld und Ausbildungsförderung können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten.

    Der Familiennachzug für Ihren Ehegatten und das minderjährige Kind ist nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland möglich. Die Familienmitglieder müssen selbst die Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erfüllen.

    Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs, eine Zulassung zum Integrationskurs kann nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze erfolgen

    Eine Niederlassungserlaubnis kann Ihnen auf Antrag erteilt werden, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzen, den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie (Bedarfsgemeinschaft) aus eigenem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können, mindestens 30 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt haben,

    Ihr Aufenthalt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder beeinträchtigt,

    eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und alle dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen,

    über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen,

    über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen und

    über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie verfügen.

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    Technisch erstellt am 31.08.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

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    Technisch erstellt am 13.09.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

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    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von  Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr  unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist montags und mittwochs geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de .  Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    BuchstabenA - B06233 89 517


    Buchstaben
    C - K06233 89 916



    BuchstabenL - Z06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    BuchstabenA - Ke06233 89 751


    BuchstabenKf - Z 06233 89 755

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse verpflichtungserklaerung@frankenthal.de

    Asyl / Rückkehrmanagement / Bleiberecht 

    BuchstabenA - L06233 89 406


    BuchstabenM - Z06233 89 567

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse asyl-rueckkehr@frankenthal.de

    Bei allen weiteren Anfragen können Sie den Service Point unter der Rufnummer 06233 89 757 oder per Mail unter der Adresse migration@frankenthal.de erreichen.

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    Technisch erstellt am 03.05.2023 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, ST_Frankenthal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Feststellung von Abschiebungsverboten

    aktuelles biometrisches Foto

    Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

    Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Feststellen von Abschiebungsverboten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen

    Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Abs. 3 AufenthG

    § 60 Abs. 5, 7 AufenthG

    § 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG

    §12a AufenthG

    § 9 AufenthG

    § 26 AufenthG

    § 45 AufenhV

    § 53 Abs. 1 AufenthV

    § 44 AufenthG

    § 78 AufenthG

    § 78a AufenthG

    § 29 Abs. 3 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen

    Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag ist Ihr Aufenthalt geduldet.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Gültigkeit des Aufenthaltstitels mindestens 1 Jahr,

    wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro

    Bei Minderjährigen: 50 Euro

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hat das Bundesamt ein Abschiebungsverbot festgestellt und Ihnen kann die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden, weil Versagungsgründe vorliegen, wird Ihr Aufenthalt wegen der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung geduldet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 29.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2021 (von: Schneider, Nico)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsverbote, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungsverbot, Duldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)