Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwassereinleitung in öffentliche Abwasseranlagen genehmigen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Die zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Städte und Gemeinden für Indirekteinleitungen erteilen zusätzlich eine satzungsrechtliche Genehmigung für die Einleitung des Abwassers in ihre jeweilige öffentliche Abwasseranlage, in der weitergehende Anforderungen enthalten sein können

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    ID: L100039_270198368

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, eine Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen online zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 17.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Aktuelles

    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gewährleistet als obere Landesbehörde eine funktionale Aufgabenwahrnehmung unter Berücksichtigung der regionalen Belange im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Sie ist insbesondere zuständig für Aufgaben der Gewerbeaufsicht , der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes-, der Raumordung und Landesplanung, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Entschädigung und Enteignung.

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Stadttheater

    Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

    Postanschrift

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    Fax: +49 261 120-2200

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Nastätten - Verbandsgemeindewerke

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 1

    56355 Nastätten

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: post@vg-nastaetten.de

    Telefon Festnetz: 06772 802-0

    Fax: 06772 802-26

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2021 (von: Webservice, VG_Nastätten)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Nastätten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Außerdem

    • Muss die Einleitung vom Träger der Kanalisation genehmigt werden.
    • Darf die Einleitung nicht das an der Abwasseranlage arbeitende Personal gefährden, Anlagen oder Ausrüstung beschädigen oder den Betrieb der Kläranlage beeinträchtigen.
    • Darf das in der öffentlichen Kläranlage gereinigte Wasser Umwelt und aufnehmendes Gewässer nicht schädigen.
    • Muss der Klärschlamm sicher beseitigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:

    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd, erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung.
    • Sie erstellen die Antragsunterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese ein.
    • Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion prüft Ihre Antragsunterlagen. Gegebenenfalls reichen Sie geforderte Unterlagen nach.
    • Ihre nachgereichten Unterlagen werden geprüft.
    • Die Genehmigung wird auf Basis der geprüften und gegebenenfalls nachgereichten Antragsunterlagen erstellt.
    • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

    Fristen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Ihr Antrag muss genehmigt sein, bevor Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, mindestens sechs Monate vor der Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Voraussichtlich beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 3 Monate.

    Die Bearbeitungsdauer verzögert sich, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen.

    Kosten

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Die Kosten für „Genehmigung einer Indirekteinleitung nach § 58 Abs. 1 WHG“ liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts vom 28. August 2019, Anlage Besonderen Gebührenver-zeichnis auf dem Gebiet des Umweltrechts Ziffer 11.6.6 zwischen 50,00 bis 3000,00 €. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.: Gebühr ab 50.0 EUR bis 3000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Landesamt für Umwelt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwasser, Indirekteinleitung, Abwasser, Stadtentwässerung, Niederschlagswasser, Einleitung, Genehmigung, Niederschlagswassereinleitung, Entwässerung, Schmutzwassereinleitung, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)