Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

    Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen

    Beschreibung

    In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

    Online-Dienst

    Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_231996197

    Beschreibung

    Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Kusel-Altenglan (Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.

    Voraussetzungen

    • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
    • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

    Kosten

    Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    einsehen, Akte, Bussgeld, Bußgeld, Vorgangsakte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English