Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
Beschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Vollmer (Waffenbehörde, Bußgeldstelle)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: waffenbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-245
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Kosten
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vorgangsakte, Akte, Bussgeld, einsehen, Bußgeld