Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
Beschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Bei Bußgeldverfahren in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. sog. "Knöllchen") wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle der Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 06232 - 142448, 142479 oder 14-2449
Eine Kontaktaufnahme mit der Straßenverkehrsbehörde ist auch per E-Mail möglich.
Bei Bußgeldverfahren in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. sog. "Knöllchen") wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle der Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 06232 - 142448, 142479 oder 14-2449
Eine Kontaktaufnahme mit der Straßenverkehrsbehörde ist auch per E-Mail möglich.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 140 - Recht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
- Rechtsangelegenheiten der Stadt
- Stadtrechtsausschuss
- Versicherungen
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Kosten
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vorgangsakte, Akte, Bussgeld, einsehen, Bußgeld