• Zendscheid (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Akten im Bußgeldverfahren Einsicht gewähren

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen

Beschreibung

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

Online-Dienst

Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

ID: L100039_231996197

Beschreibung

Durch das Serviceangebot der Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, können sich Bürgerinnen und Bürger in wenigen Schritten elektronisch zu bei der ZBS geführten Verkehrsordnungswirdrigkeitenverfahren äußern. Damit entfällt der Weg zum Briefkasten und das Porto für den Antwortbrief.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Bezahlsysteme

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 16.04.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Ansprechpartner

Für Zendscheid wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.

Voraussetzungen

  • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
  • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

Kosten

Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 16.04.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Vorgangsakte, Bußgeld, Bussgeld, Akte, einsehen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020