Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Wenn Sie Einsicht in Ihre Akte haben möchten? Dann müssen Sie die Akteneinsicht beantragen
Beschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ann-Kathrin Zerfaß
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.2 Straßenverkehr/Kommunaler Vollzug/Brandschutz
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@sim-rhb.de
E-Mail: vollzug@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-0
Fax: 06761 837-100
Kontaktperson
Frau Katja Auler
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Kosten
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vorgangsakte, Akte, Bussgeld, einsehen, Bußgeld