Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten AusnahmefällenOnline erledigen

    Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.

    Beschreibung

    Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler,deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.

    Online-Dienste

    Übernahme Beförderungskosten (Kindergarten)

    ID: L100039_271062064

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    Übernahme Fahrtkosten (Klassenstufe 1-10)

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    Übernahme von Schülerfahrtkosten (Beförderung PRIVAT-KFZ)

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    Zuständigkeit

    Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: +49 6331 809-108

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungspaket, bedürftige Kinder, Schulweg

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de