Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor.
Beschreibung
Das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht keine Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen vor. Jedoch könnte für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder die Kinder selbst Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten, gegebenenfalls eine Förderung durch das Bildungs-und Teilhabepaket in Betracht kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Weiterführende Information zu alternativen Möglichkeiten finden Sie nachstehend
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Nachname beginnt mit:
Frau Sand
A - He
Frau Weber
Hf - K
Frau Flory
L - Sp
Frau Becker
St - Z
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ramona Becker
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7714
Telefon Festnetz: 06341 940-714
Frau Tanja Flory
Frau Yvonne Sand
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7713
Telefon Festnetz: 06341 940-713
Frau Monika Weber
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.02.2021
Stichwörter
bedürftige Kinder, Bildungspaket, Schulweg