Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100039_231996186

    Beschreibung

    Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit "Mein ELSTER" steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Ludwigshafen

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Ludwigshafen umfasst das Gebiet der Städte Frankenthal (Pfalz), Grünstadt und Ludwigshafen am Rhein, der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie der Verbandsgemeinden Grünstadt-Land, Hettenleidelheim, Lambsheim-Heßheim und Maxdorf.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Ludwigshafen zudem Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

    • Großbetriebsprüfungen für die Finanzämter Landau, Neustadt und Speyer-Germersheim.
    • Kapitalverkehrsteuern und Wechselsteuer für die Finanzämter Bingen-Alzey, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Mainz, Neustadt, Pirmasens, Speyer-Germersheim und Worms-Kirchheimbolanden.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Ludwigshafen von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl)
    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung (Finanzamt Neustadt)
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier)
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt)
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau)
    • Finanzkasse (Landesfinanzkasse Daun).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Ludwigshafen.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 39

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 621 5614-23067

    Telefon Festnetz: +49 621 5614-0

    E-Mail: poststelle@fa-lu.fin-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Religionszugehörigkeit, Einkommensteuer, ELStAM, Freibetrag, Steuerauskunft, Hochzeit, Lohnsteuerkarte, Elstam, Familienstand, Kinderfreibetrag, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug, Steuerkarte, Kinderfreibeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de