Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

    Sterilisation Kostenübernahme beantragen

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

    Beschreibung

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

    Bei Frauen: Wenn  

    • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

    Bei gesunden Männern:

    • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

    In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause – wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    Hinweise für Worms: Allgemeiner Sozialer Dienst: Sozialberatung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern

    Mit unserem Angebot wenden wir uns an junge Menschen und ihre Familien in Worms.

    Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie

    - einfach mit jemandem reden müssen

    - sich über ihre Rechte informieren wollen

    - nicht mehr klar kommen zuhause, in der Schule, in der Clique

    - Angst haben und Schutz brauchen

    Für Eltern und Personensorgeberechtigte sind wir Ansprechpartner, wenn

    - Sie ihr Kind nicht mehr verstehen können

    - es Probleme in der Schule gibt

    - Ihr Kind keine Regeln mehr einhält

    - Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist

    Wir beraten vertraulich und nehmen Sie/ Euch ernst

    Wir haben ein offenes Ohr für Ihre/ Eure Anliegen

    Wir kommen auch nach Hause - wenn es Ihr/ Euer Wunsch ist

    Wir haben Ihre/ Eure Probleme im Blick und suchen gemeinsam nach Lösungen

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 ? Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte

    Voraussetzungen

    Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2021

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterilisation, Kassenleistung, durch Krankheit erforderliche Sterilisation, Krankenkassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020