Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin bzw. Schausteller, "fliegender Händlerin bzw. Händler" oder Inhaberin bzw. Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.

    Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung dem Reisegewerbe zuzuordnen:

    • der Ankauf und Vertrieb von Waren
    • das Anbieten von Leistungen
    • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung
    • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

    Die Reisegewerbekarte kann mit einer Befristung erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 23

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag Vorsprache nach Vereinbarung Dienstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr Donnerstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-2408

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2403

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2402

    E-Mail: Gewerbemeldestelle@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
    • Ggf. Auszug aus dem Handels oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis (nur bei der Abgabe von offenen Lebensmitteln und der Verabreichung von Speisen)

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert. 

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Stichwörter

    Handelsreisender, Haustürgeschäft, Waren feilbieten, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Schausteller, Ohne Bestellung, Reisegewerbekarte verlängern, Vertreter, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Anzeigepflicht, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte, Handelsvertreter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de