Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin bzw. Schausteller, "fliegender Händlerin bzw. Händler" oder Inhaberin bzw. Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.
Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung dem Reisegewerbe zuzuordnen:
- der Ankauf und Vertrieb von Waren
- das Anbieten von Leistungen
- die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung
- die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.
Die Reisegewerbekarte kann mit einer Befristung erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
zuständige Stelle
Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag Vorsprache nach Vereinbarung Dienstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr Donnerstag ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
- Ggf. Auszug aus dem Handels oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis (nur bei der Abgabe von offenen Lebensmitteln und der Verabreichung von Speisen)
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.08.2021
Stichwörter
Handelsreisender, Haustürgeschäft, Waren feilbieten, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Schausteller, Ohne Bestellung, Reisegewerbekarte verlängern, Vertreter, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Anzeigepflicht, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte, Handelsvertreter