• Schönberg (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Abfallerzeugernummer Erteilung

Abfallerzeugernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

Beschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen zu vergeben. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Online-Dienst

Abfallüberwachung eANV

ID: L100039_307585743

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) die zuständige Behörde für die Erteilung der Erzeugernummern.

Ansprechpartner

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Aktuelles

Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH - SAM - wurde 1994 gegründet. Sie ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
  • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
  • Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
  • Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
  • Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
  • Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
  • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
  • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
  • Überprüfung der Registerpflicht – auch für nicht gefährliche Abfälle.

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

55130 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 98298-0

Fax: +49 6131 98298-22

E-Mail: info@sam-rlp.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

  • Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Werktage

Kosten

Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.

50 – 200 €

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 25.11.2024

Version

Technisch erstellt am 19.02.2021

Technisch geändert am 25.11.2024

Stichwörter

Nachweisverordnung, Kennnummer, Entsorgungsnachweis, Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Gefährliche Abfälle, Abfallnachweisverfahren, Abfallerzeugernummer, Entsorgung, Erzeugernummer, Behördliche Betriebsnummer, Abfallerzeugung, Übernahmeschein, Sammelentsorgungsnachweis, Abfall, Abfallerzeuger, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Begleitschein, Nachweisverordnung, Begleitschein, Übernahmeschein, Erzeuger, Sammelentsorgungsnachweis, gefährliche Abfälle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020