Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabhängig von der besuchten Schulart Art und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. Zudem sind Begleitpersonen im Schulbus einzusetzen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.
Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.
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Beförderung Kindergarten
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Schülerbeförderung Berufsbildende Schule
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Schülerbeförderung Grundschule, Förderschule und Realschule Plus
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Schülerbeförderung Sekundarstufe II an IGS, Gymnasium, BBS und Realschule plus
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Zuständigkeit
Der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.02.22.01.07 Schülerbeförderung/freigestellter Schülerverkehr
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.
Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die SchülerInnnen nicht zumutbar und / oder aufgrund von Art und Grad der Behinderung ist eine Begleitperson notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten entscheidet der Träger der Schülerbeförderung.
Fristen
Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Kosten
Über mögliche Gebühren entscheidet der Träger der Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 17.02.2021
Stichwörter
behindertes Kind, Behinderung, Schulfahrt, Begleitperson, Kranke, Schule